Mengenrabatte

Mengenrabatt sind gesondert unter der Adresse office@leitner-sales.at anzufragen, wenn diese nicht direkt ausgewiesen sind (z.B. Palettenabnahme).

Preise

Es handelt sich hier um NETTO-Preise. Bei Lieferungen innerhalb von Österreich fällt der gesetzliche Mehrwertsteuersatz zusätzlich an. Etwaige Versandkosten werden gesondert auf der Rechnung ausgewiesen und sind nicht im Produktpreis beinhaltet.

Bei Abnahme von 1 Palette werden gesonderte Preise angeboten.

Versandkosten

Bei Lieferungen unter einem NETTO-Warenwert von € 90 wird eine Gebühr von € 8,55 pro Paket eingehoben. Ab einer Bestellung über € 90 wird keine Versandgebühr eingehoben bei Paketversendungen. Bei Bestellungen von ab 1 Palette, werden zusätzliche Frachtanteile verrechnet.
Eine Transportversicherungen ist inkludiert.
Die Transportkosten sind ab Schwarzenberg (AT) und AUSSCHLIEßLICH für österreichische Zieladressen gültig!
Bei Gefahrengut wird eine Zusatzgebühr je Gebindegröße eingehoben.

Zahlungsverzug

Bei erstmaligem Zahlungsverzug wird auf Vorauskassa umgestellt. Zudem werden Verzugszinsen im gesetzlichen Ausmaß eingehoben. Getätigte Bezahlungen werden immer der ältesten Rechnung zugewiesen. Etwaige Eintreibungskosten werden dem Besteller weiterbelastet.

Eine Lieferung wird nur getätigt, wenn alle bestehenden Lieferungen beglichen sind.

Zahlungskonditionen

Die Zahlungskonditionen sind wie folgt:

  • Zahlung bei Erhalt der Rechnung ohne Abzug
  • Zahlung per Nachnahme 3% Abzug, zuzüglich 5,60€ Nachnahmegebühr
  • Zahlung per Bankeinzug 3% Abzug
  • Zahlung per Vorauskasse 3% Abzug

Eigentumsvorbehalt

Sämtliche von uns gelieferten Waren bleiben bis zur Bezahlung unserer Gesamtforderungen aus der Geschäftsverbindung (einschließlich Zinsen, Kosten, Spesen und dergleichen) Eigentum der MEVO Metzler GmbH. Die MEVO Metzler GmbH behält sich das Recht vor, ihr uneingeschränktes Eigentumsrecht an den Waren äußerlich kenntlich zu machen. Zahlungsverzug berechtigt die MEVO Metzler GmbH jederzeit zur Abholung der Ware. Bei Pfändung oder anderer Inanspruchnahme ist der Besteller verpflichtet, das Eigentumsrecht der MEVO Metzler GmbH geltend zu machen und diese davon zu verständigen. Zur Besichtigung und allfälligen Abholung der Vorbehaltsware sichert der Besteller Vertretern der MEVO Metzler GmbH und von dieser beauftragten Personen jederzeit den Zutritt zu seinem Betrieb oder dem Ort zu, an dem sich die Ware befindet. Kommt der Besteller mit seinen Zahlungsverpflichtungen in Verzug, wird über sein Vermögen die Eröffnung eines Konkursverfahrens beantragt, ein solches Verfahren eröffnet oder nur wegen fehlender Kostendeckung nicht eröffnet oder verstößt der Kunde gegen sonstige Vertragspflichten, so ist die MEVO Metzler GmbH berechtigt, die Herausgabe der Eigentumsvorbehaltsware zu verlangen, diese abzuholen oder abholen zu lassen und dabei die Räume des Kunden zu betreten. Holt die MEVO Metzler GmbH die Vorbehaltsware ab oder lässt diese abholen, so erwachsen dem Besteller daraus keinerlei Ansprüche und verzichtet der Besteller auch auf die Geltendmachung irgendwelcher Ansprüche, zum Beispiel auch aus dem Titel der Besitzstörung.

Reklamationen/Beschädigungen

Reklamationen & Beschädigungen sind unverzüglich nach Erhalt der Ware zu melden. Dies ist zu dokumenterien (Foto und auf dem Ablieferungsbeleg). Bei keiner unverzüglichen Meldung, wird die Ware als korrekt zugestellt angesehen und es wird keine Refundierung gewährleistet. Eine Rückholung der Ware ist ausschließlich von der MEVO Metzler GmbH in Auftrag zu geben.

Bei unverschuldeter Falschbestellung von seiten des Bestellers, wird eine Rückholgebühr von € 15 eingehoben (z.B. Falschbestellungen)